SIE ALS VERMIETER
Unser Kunde
Heute suchen immer mehr Mieter gezielt nach Wohnungen mit vollständig ausgestatteter Küche. Denn Mieter scheuen hohe Anschaffungskosten, wenn doch absehbar ist, dass das Mietverhältnis nicht ein Leben lang andauern wird. In der Folge stehen Wohnungen ohne Küchenausstattung deutlich länger leer. Besonders außerhalb der gefragten Ballungszentren sinken die Chancen auf eine schnelle Vermietung.
Studien renommierter Immobilienportale belegen: 40 Prozent aller Befragten, bei höheren Einkommensklassen sogar bis zu 83 Prozent, wünschen sich in ihrer neuen Wohnung eine Einbauküche. Diese Zahlen belegen deutlich, dass die Attraktivität einer Mietwohnung mit Einbauküche steigt. Damit können die Wahrscheinlichkeit zur schnellen Wiedervermietbarkeit erhöht und das Risiko eines längeren Leerstands gesenkt werden.
Als innovatives Planungsbüro unterstützen wir Sie als Vermieter bei der Realisierung effizienter Küchenprojekte – von der individuellen Planung über den günstigen Kauf bis hin zur fach- und termingerechten Montage.
(Quelle: Immonet Umfrage; Interhyp Wohntraumstudie)
PROPLAN KÜCHEN
Gut zu wissen
Die Anschaffungskosten einer Einbauküche für eine Mietwohnung kann der Vermieter in seiner Steuererklärung abschreiben. Nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Dezember 2016 stellt eine Einbauküche jetzt ein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Mit dieser Entscheidung wurde die AFA wesentlich vereinfacht.
Die aktuelle Rechtsprechung stellt also klar: Küchenspüle und Herd gelten nicht mehr als unselbständige Gebäudebestandteile, die beim erstmaligen Einbau auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes zu aktivieren und über die Nutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben sind, sondern werden einheitlich mit der Küche als Gesamtheit auf 10 Jahre abgeschrieben.
Diese Information ist keine Steuerberatung. Bitte stimmen Sie die Einzelheiten unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab.